Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

2. Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag zwischen hadiko fotoservice und dem Besteller kommt zustande, wenn der Besteller eine Bestellung an hadiko fotoservice absendet und diese durch hadiko fotoservice schriftlich bestätigt wird (auch per Email).
  2. Auf Fehler zu Angaben im Sortiment auf der Homepage von hadiko fotoservice wird der Besteller gesondert hingewiesen und ein entsprechendes Angebot unterbreitet.
  3. Die Bestellung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Fotos.

3. Lieferung

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung umgehend an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht der Liefertermin verbindlich (schriftlich) zugesagt wurde. Im Falle einer vereinbarten Abholung holt der Besteller die Ware alsbald nach Fertigstellung die Bilder bei hadiko fotoservice ab.
  2. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos und Daten (JPG, TIF, PNG, GIF) im Eigentum von hadiko fotoservice

4. Preise, Fälligkeit, Zahlung und Verzug

  1. Die Preise für Abzüge von Veranstaltungsfotos können der, jeweils gültigen, Preisliste entnommen werden.
  2. hadiko fotoservice akzeptiert nur die in der Preisliste gewählte Zahlungsart. Der Kaufpreis, sowie die Versandkosten pauschale, sind nach Vertragsabschluss fällig.
  3. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist hadiko fotoservice berechtigt, Verzugszinsen von 5% Zinsen über dem jeweiligen Zinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben.
  4. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder von hadiko fotoservice anerkannt sind.
  5. Alle unsere angegebenen Preise sind Endpreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, zzgl. Versandkosten und gegebenenfalls Nachnahmegebühren.

5. Gewährleistung

  1. Berechtigte Mängelrügen im Zusammenhang mit der Ausbelichtung von Fotos oder anderer Leistungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Leistungen erhoben werden.
  2. Als berechtigte Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten, die nach dem bisherigen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte.
  3. Bei berechtigten Beanstandungen besteht Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Höhe des Materialwertes der Ware bzw. der Vorlagen. Angaben zur Beschaffenheit der angebotenen Dienste oder Leistungen stellen keine Zusicherung dar.

6. Haftung

  1. hadiko fotoservice haftet nicht dafür, dass die angebotenen Dienste zu jeder Zeit ohne Unterbrechung sicher und fehlerfrei zur Verfügung stehen, soweit kein Verschulden zur Last fällt.
  2. Darüber hinaus haftet hadiko fotoservice bei vertraglichen Ansprüchen, die keine wesentlichen Vertragspflichten betreffen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung erfasst auch außervertragliche Ansprüche und gilt ebenfalls für Erfüllungsgehilfen, deren sich hadiko fotoservice bedient.
  3. Für den Verlust von gespeicherten Fotos, der auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, wird keine Haftung übernommen. Keinesfalls haftet hadiko fotoservice für mittelbare Schäden, die aus der zeitweiligen Unterbrechung oder der Beendigung einzelner Dienste entstehen.
  4. hadiko fotoservice haftet nicht für Schäden die außerhalb des Liefergegenstandes entstehen. Insbesondere haftet hadiko fotoservice nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
  5. Bei gewerblicher Nutzung durch Dritte (z. B. Werbung) übernimmt hadiko fotoservice keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
  6. Freie Fotografen bei hadiko fotoservice haften selbst für ihre Bilder, wenn diese die Rechte der abgebildeter Personen verletzen. hadiko fotoservice stellt nur die Verkaufsplattform und den Vertrieb.

7. Widerrufs- und Rückgaberecht

  1. Das recht zum Widerruf des Auftrages bei Fernabsatzverträgen ist gemäß §312 d Abs. 4 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - ausgeschlossen, da die erstellten Photos nach den Vorgaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

8. Veröffentlichungen von Fotos

  1. Die auf der Homepage von hadiko fotoservice dargestellten Fotoaufnahmen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von hadiko fotoservice nicht kopiert, vervielfältigt oder zur Verarbeitung digitalisiert werden. Veröffentlichungen wird nur gegen Zahlung eines angemessenen Honorars zugestimmt. Das Honorar ist je Veröffentlichung zu entrichten und bei Drucklegung zahlbar. Ein Belegexemplare sind hadiko fotoservice zuzusenden.
  2. Bei Verstößen wird Anzeige wegen aller in Betracht kommenden Straftatsbeständen erstattet und Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunftsansprüche geltend gemacht. Berechnungsgrundlage für Schadensersatzansprüche ist die aktuelle Bildhonorar Übersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
  3. Abgebildete Personen können von hadiko fotoservice verlangen, die sie betreffenden Aufnahmen, gegen ein Honorar zu löschen. Das Verlangen hat schriftlich zu erfolgen (auch Email).

9. Datenschutz

  1. Der Besteller ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen Daten unterrichtet worden und stimmt der Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
  2. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung an die mit hadiko fotoservice verbundenen Unternehmen weitergegeben. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeben.
  3. Mehr Infos auf der Seite Datenschutzerklärung

10. Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
  2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
  3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
  4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
    • eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
    • jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
    • die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, USB-Stick etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. § 10, 3. AGB dient,
    • jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten (z. Bsp.: JGP, PNG, GIF) auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
    • jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
    • die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
  5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
  6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
  7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Außer es wird das Weglassen des Urheberrechtsvermerkes vereinbart.

11. Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorar Übersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
  2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß § 10, 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
  4. Das Honorar gemäß § 1, 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 50,00 pro Aufnahme an.
  5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorar Übersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM)

12. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von hadiko fotoservice erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zu ordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
  3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
  4. Durch die in Ziffer § 11 vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

13. Änderung dieser AGB

  1. hadiko fotoservice behält sich das Recht vor, seine Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.

14. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Neben abreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen.

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